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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen

1. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Listen, Ihre Gültigkeit.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung Ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

II.Ausführungsunterlagen

1. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen wir davon aus, dass unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein, er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie für uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart vorschreibt.
3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, bis zur Höhe der tatsächlichen Entschädigungsleistung durch die Geschäfts-bzw. Gebäuderversicherung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

III. Datenlieferung / Datensicherheit

1. Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
2. Wir übernehmen keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit. Übersenden Sie uns nur Kopien Ihrer Originaldateien.
3. Fehldrucke bzw. Belichtungen infolge nicht korrekter oder unvollständiger Daten vom Auftraggeber müssen wir in Rechnung stellen. Selbstverständlich wird der Kunde über Fehler und absehbaren Problemen sofort informiert, sofern sie vor der Ausgabe festgestellt werden. Erforderliche Korrekturen werden nach entsprechender Beauftragung unter Berechnung des jeweiligen Stundensatzes durchgeführt.
4. Eine Haftung für Mängel, die durch Software-Fehler verursacht wurden, erfolgt nur insoweit, als vom Programmhersteller Schadenersatz geleistet wird.
5. Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei der Bestellung von Scan-Daten inclusive Datenträger. Der Kunde übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter bzw. systemgefährdeter Daten und Datenträger entstehen.
6. Der Auftraggeber versichert, daß er die Rechte an der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Originalschriften sowie an eingebundenen Bildvorlagen hat.
7. Wir haften nicht für den Verlust von Daten, die wir zwecks Nachbearbeitung auf eigene Kosten archivieren.

IV. Untergründe von Fahrzeugen

1. Unsere Angebote beziehen sich auf die uns durch den Kunden zugestellten Informationen über die Oberflächenbeschaffenheit (Nieten, Sicken, Türen etc.) ihrer Fahrzeuge. Das betrifft insbesondere die Wahl der Folienqualitäten und die Art der Verklebung. 
2. Die Fahrzeuge müssen fachgerecht lackiert sein. Der Lack sollte mindestens 8-10 Wochen ausgehärtet sein.
3. Für Beanstandungen der Verklebung, die auf unsachgemäße Lackierungen bzw. Lackqualitäten zurückzuführen sind, übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung.
4. Die Beurteilung des Lackes auf Beklebbarkeit muss durch die Fachkraft/ Fachfirma erfolgen, die den Lack aufbrachte. 

V. Liefertermine

1.Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
2.Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand,Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
3.Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, muss der Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
4. Sofern es nicht plausibel ausgeschlossen oder für den Kunden zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
5. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug leisten wir nur bei Fixgeschäften.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. 3. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
4. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen.
5. Alle Preise in EURO zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
7. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
8. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte oder nicht bestrittene Gegenforderungen aufrechnen.
9. Wir behalten uns vor, eine angemessenen Anzahlung zu verlangen.

VII. Versand und Verpackung

1. Porto und Versandkosten sowie besondere Versandarten (Eilboten, Einschreiben, Taxi) werden in Rechnung gestellt.
2. Expreßgut- und Luftfrachtversand erfolgen unfrei.
3. Verpackungen werden nach Aufwand berechnet.
4. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen des Kunden zu versichern.

VIII. Beanstandung

1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt.
2. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
3. Bei Beanstandung müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.
4. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
5. Produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.
6. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß eine Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

IX. Gewährleistung

1. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellungen oder Nachbesserungen, so kann der Kunde eine dem Grad der Beanstandung entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.
2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, oder wir von unseren Zulieferfirmen Ersatz erhalten.
3. Die in unseren Ausgangsmaterialien verwendeten Farbstoffe können sich, wie andere Farbstoffe auch, mit der Zeit verändern. Bei solchen Farbstoffveränderungen besteht keinerlei Ersatzpflicht.

X. Haftung

1. Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung (Arbeiten von grafischen Betrieben, Retuscheuren, Buchbindern etc.) auf die Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.
2. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluß sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz und nur dann, wenn uns/unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, im übrigen nur soweit der Schaden durch unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

XI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz in Berlin. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: 01. Januar 2006