Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung unserer Angebote und
Geschäftsbedingungen
1. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle
früheren Listen, Ihre Gültigkeit.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende
Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben
uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung Ihres
Auftraggebers bei uns eingeht.
II.Ausführungsunterlagen
1. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen
wir davon aus, dass unser Kunde im Besitz dieser Rechte
ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der
Kunde hierfür allein, er hat uns von Ansprüchen
Dritter freizustellen sowie für uns anfallende
notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative,
Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu
liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post
vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine
andere Versandart vorschreibt.
3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge
Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, bis
zur Höhe der tatsächlichen Entschädigungsleistung
durch die Geschäfts-bzw. Gebäuderversicherung, sofern
nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
III. Datenlieferung /
Datensicherheit
1. Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler
zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
2. Wir übernehmen keine Garantie für die Integrität
der Datenträger und für Datensicherheit. Übersenden
Sie uns nur Kopien Ihrer Originaldateien.
3. Fehldrucke bzw. Belichtungen infolge nicht korrekter
oder unvollständiger Daten vom Auftraggeber müssen wir
in Rechnung stellen. Selbstverständlich wird der Kunde
über Fehler und absehbaren Problemen sofort informiert,
sofern sie vor der Ausgabe festgestellt werden.
Erforderliche Korrekturen werden nach entsprechender
Beauftragung unter Berechnung des jeweiligen
Stundensatzes durchgeführt.
4. Eine Haftung für Mängel, die durch Software-Fehler
verursacht wurden, erfolgt nur insoweit, als vom
Programmhersteller Schadenersatz geleistet wird.
5. Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung
bei der Bestellung von Scan-Daten inclusive
Datenträger. Der Kunde übernimmt die Haftung für
Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter
bzw. systemgefährdeter Daten und Datenträger
entstehen.
6. Der Auftraggeber versichert, daß er die Rechte an
der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten
Originalschriften sowie an eingebundenen Bildvorlagen
hat.
7. Wir haften nicht für den Verlust von Daten, die wir
zwecks Nachbearbeitung auf eigene Kosten archivieren.
IV. Untergründe von Fahrzeugen
1. Unsere Angebote beziehen sich auf die uns durch
den Kunden zugestellten Informationen über die
Oberflächenbeschaffenheit (Nieten, Sicken, Türen etc.)
ihrer Fahrzeuge. Das betrifft insbesondere die Wahl der
Folienqualitäten und die Art der Verklebung.
2. Die Fahrzeuge müssen fachgerecht lackiert sein. Der
Lack sollte mindestens 8-10 Wochen ausgehärtet sein.
3. Für Beanstandungen der Verklebung, die auf
unsachgemäße Lackierungen bzw. Lackqualitäten
zurückzuführen sind, übernehmen wir ausdrücklich
keine Haftung.
4. Die Beurteilung des Lackes auf Beklebbarkeit muss
durch die Fachkraft/ Fachfirma erfolgen, die den Lack
aufbrachte.
V. Liefertermine
1.Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer
schriftlichen Bestätigung.
2.Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen,
insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand,Strom-
und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die
Dauer der Behinderung.
3.Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, muss der Kunde
bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine
angemessene Nachfrist einräumen.
4. Sofern es nicht plausibel ausgeschlossen oder für
den Kunden zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen
berechtigt.
5. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug leisten wir
nur bei Fixgeschäften.
VI. Preise und
Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, daß die zugrundegelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des
Kunden einschließlich des dadurch verursachten
Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. 3.
Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag
der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
4. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen.
5. Alle Preise in EURO zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in
Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
zu berechnen.
7. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln
ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt
nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu
Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel
werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest
angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt
die Zahlung erst bei Einlösung.
8. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur
rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte
oder nicht bestrittene Gegenforderungen aufrechnen.
9. Wir behalten uns vor, eine angemessenen Anzahlung zu
verlangen.
VII. Versand und Verpackung
1. Porto und Versandkosten sowie besondere
Versandarten (Eilboten, Einschreiben, Taxi) werden in
Rechnung gestellt.
2. Expreßgut- und Luftfrachtversand erfolgen unfrei.
3. Verpackungen werden nach Aufwand berechnet.
4. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Lieferungen im Namen des Kunden zu versichern.
VIII. Beanstandung
1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware
unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und
uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu
machen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt.
2. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage
tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche
zulässig. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt
der Anlieferung sowie der Tag des Eingangs des
Rügeschreibens maßgebend.
3. Bei Beanstandung müssen uns sämtliche zum Auftrag
gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,
andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung
der Mängelrüge nicht gewährleistet.
4. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und
werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde
exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung
ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine
Beanstandung nicht zulässig.
5. Produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen bis zu 5%
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die
gelieferte Menge einschließlich der hergestellten
Muster.
6. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware
berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, daß eine Teillieferung für den
Kunden ohne Interesse ist.
IX. Gewährleistung
1. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das
Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist
Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen.
Misslingen Neuherstellungen oder Nachbesserungen, so
kann der Kunde eine dem Grad der Beanstandung
entsprechende Herabsetzung
der Vergütung verlangen.
2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, oder
erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden,
der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen vorsätzlich
verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür
Schadensersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung
abgedeckt ist, oder wir von unseren Zulieferfirmen
Ersatz erhalten.
3. Die in unseren Ausgangsmaterialien verwendeten
Farbstoffe können sich, wie andere Farbstoffe auch, mit
der Zeit verändern. Bei solchen Farbstoffveränderungen
besteht keinerlei Ersatzpflicht.
X. Haftung
1. Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung
(Arbeiten von grafischen Betrieben, Retuscheuren,
Buchbindern etc.) auf die Richtigkeit zu prüfen, da
für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.
2. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter
Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich
eines Verschuldens bei Vertragsschluß sowie für
Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
haften wir nur auf Geldersatz und nur dann, wenn
uns/unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, im übrigen
nur soweit der Schaden durch unsere
Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
XI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur
Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt.
Er tritt hiermit seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung oder Weiterverwendung an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an.
XII. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist,
soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher
Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz in Berlin.
Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn
der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Stand: 01. Januar 2006
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